7. Dezember 2007

Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Geschrieben von Klaus in Allgemein 201 mal gelesen

uhrvg.jpgBGH Urteil … VG Wort spricht von “Ausverkauf des Urheberrechts”

In einer Verhandlung gestern am 06.12.07 musste die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage einstecken.

Der BGH folgte der Argumentation der Druckerhersteller und entschied, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt sind, das urheberrechtlich geschützte Werk “durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung” zu vervielfältigen.

Dieser Vergütungsanspruch soll dem Urheber einen Ausgleich dafür verschaffen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Vervielfältigungen seines Werkes zum eigenen Gebrauch - ohne seine Zustimmung und ohne eine Vergütung - zulässig sind.

Die VG Wort streitet seit Jahren mit Druckerherstellern über die Frage, ob Drucker unter diese Regelung fallen. Die VG Wort klagte gegen verschiedene Druckerhersteller und zog letztendlich mit ihrer Klage gegen Hewlett-Packard vor den Bundesgerichtshof. Sie fordert für jeden verkauften Drucker die im Gesetz vorgesehene Vergütung und verlangte Auskunft von den Druckerherstellern.

Das Berufungsgericht hat dem Auskunftsanspruch in vollem Umfang und dem Feststellungsantrag dem Grunde nach stattgegeben. Auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die VG Wort spricht auf ihrer Homepage angesichts dieses Urteils von einem “Ausverkauf des Urheberrechts”.

Weiterführende Links zu dem Thema:

News auf www.golem.de

Homepage des Bundesgerichtshofes (BGH)

Homepage VG Wort

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