2. Januar 2008

2008 - Das neue Urheberrecht

Geschrieben von Klaus in Allgemein 240 mal gelesen

illegale_kopie.jpgNeue Verbote für Downloads

Wer sich seine Musik kostenlos aus dem Netz saugt … der lebt ab jetzt gefährlicher …

Zum 1. Januar 2008 ist das Urheberrecht noch einmal verschärft worden. Vor allem Nutzer von Tauschbörsen müssen sich auf einiges gefasst machen.

Während bislang nur diejenigen bestraft wurden, die Raubkopien selbst angefertigt und ins Netz gestellt haben, macht man sich ab sofort auch strafbar, wenn man illegale Dateien aus dem Netz läd.

Das neue Gesetz spricht hier von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“, deren Download nun verboten ist. Eine Untergrenze, ab der das neue Gesetz greift, existiert auch nicht mehr.

Das bedeutet im Klartext: Ausreden wie „es waren ja nur drei Songs“ helfen gar nichts – illegal ist illegal und wird bestraft. Außerdem dürfen keine Kopierschutz-Mechanismen mehr ausgehebelt werden. Selbst wer solch einen Kopierschutz nur knackt und noch gar nicht ins Internet stellt, kann damit als Raubkopierer belangt werden.

So klar diese neuen Regelungen auch sind – die Frage, wie man „offensichtlich rechtswidrige“ Dateien erkennt, ist nicht so einfach …

Ungefährlich sind auf alle Fälle die großen kommerziellen Download-Plattformen wie z.B. iTunes oder Musicload. Diese Portale haben Verträge mit der Musikindustrie und bieten die Dateien teilweise mit Kopierschutz gegen Bezahlung an. Viele andere Plattformen und vor allem Tauschbörsen werden aber mit dem neuen Gesetz zu eine illegalen Angelegenheit und somit strafbar.

Weiterhin legal bleibt nach wie vor nur die Privatkopie. Wer Freunden und Verwandten hier und da mal eine CD brennt, begeht auch weiterhin keine Straftat - solang dafür kein Kopierschutz umgangen wird. Für solche Zwecke bezahlt man mit dem Kauf von CD-Brennern und Rohlingen auch eine kleine Abgabe für die Künstler. In welchem Umfang diese Privatkopien noch als solche durchgehen, ist allerdings auch nicht klar geregelt. Meistens dulden Musikindustrie und Gerichte bis zu sieben Kopien, bei mehr könnte es Probleme geben.

Aber Vorsicht: In dem Moment, wo Geld für diese Kopien bezahlt wird kann von einer Privatkopie keine Rede mehr sein – das sind dann ebenfalls Raubkopien.

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