Bundestag verbessert Schutz des geistigen Eigentums
Neues Gesetz zu Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie
Der Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie von 2004 beschlossen. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Verletzungen von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten.
Neu ist auch eine “Regelung für Abmahnungen bei Bagatellverstößen durch Privatpersonen” im Bereich des Urheberrechts, die Abmahnkosten auf 100 Euro “für erste Urheberrechtsverletzungen” begrenzt.
Gut vier Jahre hat sich die Bundesregierung mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2004/48/EG) Zeit gelassen und damit die von der EU-Kommission gesetzte Frist um fast zwei Jahre überzogen. Mit der EU-Richtlinie soll den Inhabern von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber mutmaßlichen Rechtsverletzern EU-weit deutlich erleichtert werden.
Durch den Gesetzentwurf wird für Rechtsinhaber in Fällen von Rechtsverletzungen “im gewerblichen Ausmaß” ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, an einer Verletzungshandlung (mittelbar aber nicht ursächlich) beteiligten Parteien eingeführt. Im Fall von online begangenen Urheberrechtsverletzungen sind das beispielsweise die Internetprovider.
Den Rechteinhabern wird in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie die Möglichkeit verschafft, ohne den Umweg über eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft an die Nutzerdaten zu IP-Adressen zu gelangen, über die beispielsweise Musik- und Filmdateien in Tauschbörsen verbreitet wurden. Die Bundesregierung verspricht sich durch den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch unter anderem auch eine Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, die seit 2004 im Auftrag der Rechteinhaber regelmäßig mit Massenstrafanzeigen überschwemmt worden waren.
Einen ausführlichen Bericht zu dem neuen Gesetz gibt es bei den News auf golem.de
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